Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Norbert Böhler
Nobby´s Biermobil
Bierhandel Brauerei Krieger Landau an der Isar, Schankwagen verleih, Eventcatering, Limousinenservice usw.
Stolbergstr. 18
63691 Ranstadt

Kontakt

Telefon: +49 (0) 6041 6325
Telefax: +49 (0) 6041 9689965
E-Mail: nboehler@t-online.de

Berufsbezeichnung 

Berufsbezeichnung: Küchenmeister
Zuständige Kammer: IHK Friedberg
Verliehen durch: IHK Frankfurt

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Name und Sitz des Versicherers:
GHV Darmstadt
Bartningstr. 59
64289 Darmstadt

Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:

https://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Quelle: https://www.e-recht24.de

AGB Nobby´s Biermobil/Limousinenservice

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Vertragsabschluss

Durch die Anmeldung bietet der Kunde der Firma Nobby´s Biermobil den verbindlichen Abschluss eines Beförderungsvertrages an. Der Vertrag kommt auf Grundlage der folgenden Servicebedingungen mit schriftlicher oder fernmündlicher Annahme durch die Firma Nobby´s Biermobil zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Firma Nobby´s Biermobil vor. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist von 3 Tagen gegenüber der Firma Nobby´s Biermobil die Annahme erklärt. Unverbindliche Angebote können von der Firma Nobby´s Biermobil jederzeit zurückgezogen werden, sobald der im Angebot beschriebene Termin durch einen anderen Kunden gebucht wird.

 

Tarifliste und Leistungsbestätigung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.

 

Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Vertrag von der Firma Nobby´s Biermobil schriftlich, per WhatsApp oder per Email bestätigt wird.

 

  1. Vergütung

Der Service beginnt und endet am Firmensitz, Stolbergstraße 18, 63691 Ranstadt. Der zu berechnende Zeitraum umfasst bei eintägigen Beförderungen die Dauer des gebuchten Service, mithin der Zeitraum vom Verlassen des Firmensitzes bis zur Rückkehr. Bei mehrtägigen Reisen sind die Kosten für Übernachtung in einem Mittelklassehotel durch den Kunden zu übernehmen. Die Arbeitszeit wird am zweiten Tag ab Arbeitsbeginn jedoch spätestens ab 8.00 Uhr morgens berechnet. Die Rückfahrtregelung entspricht der eintägigen Reise.

 

Bei Pauschalvereinbarungen gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte Mietzeit. Für die darüberhinausgehende Zeit werden die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Angefangene Stunden werden voll berechnet.

 

Es gelten am Tag der Fahrt die jeweils gültigen Preise!

 

  1. Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer in Höhe von zurzeit 19%. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zur vorbehaltlosen Verfügung der Firma Nobby´s Biermobil an. Im Falle des Zahlungsverzuges berechnet die Firma Nobby´s Biermobil dem Kunden Verzugszinsen i. H. v. 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der VR Bank Main, Kinzig Büdingen. Für jede weitere Mahnung werden Kosten i. H. v. EUR 10,00 berechnet.

 

Zahlungen sind innerhalb der auf der Bestätigung/Rechnung angegebenen Frist zu leisten. Sofern keine abweichende Zahlungsbestimmung vorliegt, sind Zahlungen unverzüglich ab Zugang der Rechnung zu leisten. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten Forderung verwendet.

 

  1. Stornierung

4.1. Bei frühzeitiger Buchung bis spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Termin, kann der Buchungsauftrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Termin zu Händen des Vertragspartners gehen.

4.2. Bei frühzeitiger Buchung bis spätestens drei Wochen vor dem vereinbarten Termin, kann der Buchungsauftrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Hierfür ist eine Stornogebühr in Höhe von 30% des jeweiligen Buchungsauftrags zu entrichten. Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Wochen vor dem vereinbarten Termin zu Händen des Vertragspartners gehen.

4.3. Bei frühzeitiger Buchung bis spätestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin, kann der Buchungsauftrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Hierfür ist eine Stornogebühr in Höhe von 50% des jeweiligen Buchungsauftrages zu entrichten. Die Stornoerklärung muss bis spätestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin zu Händen des Vertragspartners gehen.

4.4. Bei frühzeitiger Buchung bis spätestens eine Woche vor dem vereinbarten Termin, kann der Buchungsauftrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Hierfür ist eine Stornogebühr in Höhe von 80% des jeweiligen Buchungsauftrages zu entrichten. Die Stornoerklärung muss bis spätestens eine Woche vor dem vereinbarten Termin zu Händen des Vertragspartners gehen.

4.5. Bei kurzfristigen Buchungen (1 bis 5 Tage vor dem Termin) kann der Buchungsauftrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Hierfür ist eine Stornogebühr in Höhe von 100% des jeweiligen Buchungsauftrages zu entrichten. Die Stornoerklärung muss bis spätestens 1 bis 5 Tage vor dem vereinbarten Termin zu Händen des Vertragspartners gehen.

 

  1. Verzögerungen

Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden der Firma Nobby´s Biermobil

 

  1. Beförderung

Die Kunden haben sich an die Weisungen der Firma Nobby´s Biermobil zu halten. Mitgebrachte Getränke dürfen im Fahrzeug nicht verzehrt werden. Sollte ein Kunde gegen die AGB verstoßen, behält sich die Firma Nobby´s Biermobil das Recht vor, den Service zu beenden oder eine Gebühr von EUR 75,00 pro gemietete Stunde zu berechnen, es sei denn, dies wurde vorher schriftlich vereinbart bzw. von der Firma Nobby´s Biermobil schriftlich genehmigt.

Das Rauchen und der Verzehr von Speisen in unseren Fahrzeugen ist ebenfalls strengstens untersagt und führt automatisch zum Abbruch des Services, wenn sich ein Kunde nicht an die Anweisung der Firma Nobby´s Biermobil hält. Bei extremer Verschmutzung ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Kosten der Reinigung und Instandsetzung zu übernehmen.

Handeln Kunden den Weisungen der Firma Nobby´s Biermobil zuwider oder stellen eine Gefährdung der Sicherheit durch Beeinträchtigungen des Fahrers dar, ist die Firma Nobby´s Biermobil berechtigt, den Kunden von dem Service auszuschließen. In diesem Fall berechnet die Firma Nobby´s Biermobil den vollen Preis des Buchungsauftrages einschließlich aller Neben- und Sonderleistungen. Für jeden Insassen gilt Anschnallpflicht. Das Herumlaufen während der Fahrt ist strengstens untersagt und führt zum Abbruch der Fahrt.

Der Service beginnt zur vereinbarten Uhrzeit an dem vereinbarten Ort gemäß Auftragsbestätigung und endet ebenfalls zur vereinbarten Uhrzeit am vereinbarten Ort laut Auftragsbestätigung.

 

6.1 Wir vermitteln auf Wunsch Zusatzoptionen.

Die Firma Nobby´s Biermobil haftet nicht für die externe Dienstleistung. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an den Ihnen vermittelten Dienstleister.

 

  1. Rücktritt

Die Firma Nobby´s Biermobil ist berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich wird, wie z. B. bei einer Fahrzeugpanne oder der Kunde eine ihm gemäß der Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt. Es besteht keine Beförderungspflicht seitens der Firma Nobby´s Biermobil. Die Firma Nobby´s Biermobil kann jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.

 

  1. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle von ihm oder den Fahrgästen schuldhaft hervorgerufenen Schäden. Im Falle einer Nichtübernahme des Mietpreises durch den Kunden ist der Auftraggeber zahlungspflichtig.

 

  1. Haftung der Firma Nobby´s Biermobil Für Schäden am Kunden bzw. an dessen Eigentum übernimmt die Firma Nobby´s Biermobil keine Haftung, es sei denn die Schäden basieren auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma Nobby´s Biermobil.

Vergessene Gegenstände werden zunächst verwahrt und nach 6 Wochen entsorgt.

 

  1. Versicherungsumfang

Für das jeweilige Fahrzeug besteht folgende Versicherung nach den jeweils geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen: Haftpflichtversicherung mit der Deckungssumme EUR 50 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

 

  1. Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Firma Nobby´s Biermobil speichert personenbezogene Daten nur im Rahmen der Geschäftsbeziehung.

Die Firma Nobby´s Biermobil beachtet die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und gibt Kundendaten nicht an Dritte weiter.

 

  1. Gerichtsstand

Als vereinbarter Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt Friedberg Hessen, soweit der Kunde Kaufmann ist.

 

  1. Allgemeines

Das gebuchte Fahrzeug wird unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit vermietet. Nobby´s Biermobil ist berechtigt, bei einem technischen Defekt oder bei einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs durch einen Vormieter, ein anderes, gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen oder die Buchung

vollständig zu stornieren. Abweichungen von der Ausstattung begründen keinerlei Ansprüche des Mieters.

 

 

Hinweis: Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Stand: April 2021.